Seitenbereiche

Steuerspar-Checkliste zum Jahreswechsel 2012/2013

https://www.tiefenboeck.at/steuernews_aerzte/

Mögliche Steuersparpotenziale bis 31.12. noch nutzen.

Nehmen Sie sich vor dem Jahreswechsel ausreichend Zeit, um Ihre Steuersituation nochmals zu überdenken.

Nachfolgend haben wir eine Checkliste der Steuersparpotenziale erstellt, die man noch vor dem Jahreswechsel beachten sollte.

Glättung der Progression bzw. Gewinnverlagerung bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern

Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip. Dabei ist darauf zu achten, dass nur Zahlungen ergebniswirksam sind (den Gewinn verändern) und nicht der Zeitpunkt des Entstehens der Forderung oder Verbindlichkeit, wie dies bei der doppelten Buchhaltung (= Bilanzierung) entscheidend ist. Beim Zufluss-Abfluss-Prinzip ist jedoch insbesondere für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z.B. Löhne, Mieten, Versicherungsprämien, Zinsen) die fünfzehntägige Zurechnungsfrist zu beachten.

Beispiel: Die Mietzahlung für Dezember 2012, die am 15.1.2013 bezahlt wird, gilt aufgrund der fünfzehntägigen Zurechnungsfrist noch im Dezember 2012 als bezahlt (weil sie im Dezember fällig ist).

Gewinnfreibetrag

Neu ab 2013: Reduzierter Gewinnfreibetrag

Pro Person und Kalenderjahr kann maximal ein Freibetrag von € 45.350,00 (2012: € 100.000,00) geltend gemacht werden.

Grundfreibetrag

Wird nicht investiert, so steht dem Steuerpflichtigen jedenfalls der Grundfreibetrag in Höhe von 13 % des Gewinns, höchstens aber bis zu einem Gewinn in Höhe von € 30.000,00 zu (maximaler Freibetrag € 3.900,00).

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Übersteigt nun der Gewinn € 30.000,00, kommt ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag hinzu. Dieser wurde mit dem Stabilitätsgesetz 2012 gestaffelt und beträgt ab 2013:

  • bis € 175.000,00 Gewinn: 13 % Gewinnfreibetrag
  • zwischen € 175.000,00 und € 350.000,00 Gewinn: 7 % Gewinnfreibetrag
  • zwischen € 350.000,00 und € 580.000,00 Gewinn: 4,5 % Gewinnfreibetrag
  • ab € 580.000,00 Gewinn: kein Gewinnfreibetrag

Tipp: Bei einer guten Ertragslage könnten Gewinne noch im Jahr 2012 investiert werden (wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind). So kann noch der höhere investitionsbedingte Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen werden.

Tipp: Auch Wertpapiere zählen zu den begünstigten Investitionsgütern, wenn sie mindestens vier Jahre dem Unternehmen gewidmet werden.

Abschreibung

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 400,00 können steuerlich im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden.

Eine Absetzung für Abnutzung (AfA) kann erst ab Inbetriebnahme des jeweiligen Wirtschaftsgutes geltend gemacht werden. Erfolgt die Inbetriebnahme des neu angeschafften Wirtschaftsgutes noch kurzfristig bis zum 31.12.2012, steht eine Halbjahres-AfA zu.

Ertragssteuerfreie (Weihnachts-)Geschenke und Feiern für Ordinationsmitarbeiter

Geschenke sind innerhalb eines Freibetrages von € 186,00 jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Es muss sich dabei aber um von Mitarbeitern empfangene Sachzuwendungen (Warengutscheine, Wein, usw.) handeln. Bargeschenke hingegen sind immer steuerpflichtig. Betriebsveranstaltungen, wie beispielsweise auch Weihnachtsfeiern, sind bis zu € 365,00 pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Tipps zur Verlustverwertung bei Kapitalvermögen

Verluste aus Kapitalvermögen können nur beschränkt verrechnet werden. Daher kann es vorteilhaft sein, gezielt zum Jahresende hin Gewinne zu realisieren.

Eine Möglichkeit ist, Wertpapiere (z.B. Aktien) zu verkaufen. Mit dem Gewinn aus dem Verkauf können Verluste ausgeglichen werden. Selbst wenn die Aktien danach wieder gekauft werden, sieht die Finanzverwaltung hier keinen Missbrauch. Allerdings nur solange der Aktieninhaber ein Kursrisiko trägt. Ein Verkauf von z.B. Anleihen an die Bank erfüllt diesen Zweck nicht.

Letztmalige Möglichkeit der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007

Mit Jahresende läuft die Fünf-Jahres-Frist für die Antragstellung der Arbeitnehmerveranlagung 2007 aus.

Stand: 07. November 2012

Bild: Sonja Birkelbach - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Sie habe offene Fragen zu einem Thema? Wir sind Ihr Experte für Steuerberatung, Unternehmensgründung und Lohnverrechnung. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Wien, wir unterstützen Sie gerne! 

Mag. Rainer Tiefenböck Steuerberatung | Unternehmerberatung
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.